Willkommen alle in die Gemeinde Tingsryd

Nutzen und genissen Sie unsere Natur auf eine verantwortliche Art und Weise. Lernen Sie sich die RECHTE und PFLICHTEN im Zusammenhang mit unseren

Jedermannsrecht und Jedermannsanstand

Das Recht sich frei in der Natur zu bewegen gibt uns die Möglichkeit zur Erholung und Freude. Jedoch verpflichtet dieses Recht. Wir müssen Rücksicht auf die Tiere, die Natur und auch auf andere Menschen nehmen. Die Natur, das Tierleben und anderes Eigentum zu schaden, ist verboten.    

Das Recht sich frei im Wald und Feld zu bewegen, gibt nicht für Fahrzeuge, auch nicht mit zustand vom Bodenbesitzer. Nach dem Geländefahrgesetz ist es verboten ein Fahrzeug wie Wohnwagen, Autos und Wohnmobil im Gelände, ausserhalb des Strassennetzes zu fahren.  

   

 

Man darf........

Kürzere Zeit auf anderen Grund und Boden sich bewegen und aufhalten, ausser auf dem Grundstück.

Blumen, Pilze und Beeren pflücken, ausser geschützte Gewächse.

Zweige und Äste zum Feuer sammeln, wenn sie auf der Erde liegen.

ein Feuer machen, wenn keine Gefahr für einen Brand besteht. Man sollte die Feuerwehr und den Eigentümer um Rat fragen.

über eine Nacht zelten. Bei längeren Übernachtungen muss man den Eigentümer um Erlaubniss bitten.

überall baden, aber nicht auf einem privaten Badeplatz oder Grundstück.

überall an Land gehen, dagegen nicht auf Grundstücken oder wo besondere Verbote herrschen, z.B.zum Schutz des Vogellebens.

schwimmen, rudern, segeln und paddeln auf fremden Gewässern.

Hunde unter Aufsicht, wegen der unerlaubten Jagd führen. Vom 1. März bis 20. August dürfen Hunde nicht frei im Gelände sein, wo es Wild gibt.

Zeüne, Stacheldrahtzaun und Ähnliches überqueren (ausser Zaumum Gründstück) ohne das Schaden entsteht oder Viehe frei kommen.

Wasser aus Quelle, Fluss oder See trinken und mitnehmen, dagegen nicht ableiten (fortleiten).

gehen, radeln, skifahren auf privaten Wegen, die nicht für allgemeinen Verkehr zugänglich sind.

Man darf nicht....

den Hausfrieden stören und Schaden anrichten. Der Grundbesitzer hat das Recht Schadenersatz zu vordern.

Zweige, Äste, Birkenrinde, Blätter, Nüsse, Harz und anderes was auf wachsener Bäumen und Sträuchern wächst, nehmen. Das gilt auch für Windfälle.Das betrachtet man als Diebstahl.

Pflanzungen und Anlagen betreten.

Blumen, Beeren, Pilze oder geschütste Pflanzen auf privaten Eigentum pflücken.

zelten, so lange das es als Dauer aufenthalt betrachtet werden kann (erlaubt ist eine Übernachtung).

Fahrzeuge ausserhalb des Weges fahren, die gefahr den Boden zu schaden ist gross, sowie auf privatern Wegen die nicht für allgemeinen Verkehr zugelassen sind.

frisch gesätzte Felder oder wachsende Saat betreten.

jagen ohne die Erlaubniss des Jagdrechtseigentümer oder Vogelneste und Vogeleier plündern.

ohne Erlaubniss angeln oder fischen auf privatenGewässern. Der Angler und Fischer ist schuldig die aktuellen Bestimmungen für Gewässer zu kennen.

die Natur mit Abfall, wie Papier, Glas, Blech, Plast oder Ölreste verschmmutzen.

Feuern in der Natur, wenn die Gefahr für einen Brand leistet.

Der Fischadler ist ein Beispiel für eine Art Vögel die besonders empfindlich für Störungen sind. Der Horst ist oft wohlsichtbar auf einer Kiefernspitze, die unten am Strande oder auf einer Halbinsel stehen. Kommt man zu nahe, fliegt der Adler hoch und "hängt" in der Nähe des Horstes.

Verlassen Sie den Platz!

Gehen Sie nicht an Land oder schlagen ein Lager auf in der Nähe der Vogelhorste!

Der Prachttaucher heckt meistens auf Inseln un ist sehr empfindlich für Störungen. Schwimmt er am Ufer umher, bedeutet dieses in der Regl, dass er sein Nest in der Nähe hat. Die Meisten anderen Vögel benehmen sich in ähnlicher Weise. Scheinen die Vögel unerschrocken und fliegen nicht weg, wenn sie sich nähern, ist das ein Zeichen dafür das sie warscheinlich ihr Nest in der Nähe haben.

Halten Sie sich weg!

 

Sie die paddeln, müssen besonders daran denken dass Sie:

  • nur eine Nacht ohne die Erlaubniss des Grundbesitzers Zelten dürfen, ohne den Boden zu beschädigen oder Menschen zu stören. Wollen Sie als Gruppe nahe ein Wohnhaus zelten, fragen Sie den Besitzer um Erlaubniss. Benutzen Sie lieber einen eingerichtet Zeltplatz.

  • Campingchecks für eingerichtete Zeltplätze, sowie Angelscheine u.a. bei den Kanustationen kaufen können.

  • Nicht das Kanu über Äcker oder Felder die im Wachsen sind, tragen oder ziehen, oder sonstigen Schaden anrichten. Dieses wird als Hausfriedensbruch beurteilt. Vergessen Sie nicht die Zauntüren hinter sich wieder zu zuschliessen!

  • Ihren Abfall mitnehmen und ihn auf ordentliche Weise loswerden. Lassen Sie nie Müllbeutel neben zuvollein Mülltonnen liegen, da Tiere den Inhalt in der Natur verbreiten, denn Müll und Natur sind nicht vereinbar.

  • Ihre Notdurft in erster Hand auf den Trockenklosetts verrichten, die an der Kanuroute aufgestellt sind. Im anderen Fall eine Grube graben und gut zudecken. Einen kleinen Spaten im Kanu mithaben.

  • nich mit dem Auto überall an das Ufer fahren können.Es ist verboten Kraftfahrzeuge im Gelände zu fahren. Auch ist es nicht sicher, dass man auf allen Waldautowegen und Privatwegen fahren darf. Beachten Sie Verbotsschilder!

  • dass Fischen und Angeln nicht im Jedermannsrecht einbegriffen sind.